Beschlussfassung Konzeptvergabe:

Als Bündnisgrüne freuen wir uns sehr über die endlich beschlossene Konzeptvergabe und die beschlossene Eigenheimrichtlinie. Dieses Thema begleitet uns schon seit einigen Jahren. So hatten wir in der letzten Legislatur, gemeinsam als RRG-Bündnis, immer wieder die Konzeptvergabe eingefordert. 2018 schließlich hat der Stadtrat  dem RRG-Vorschlag (Drucksache 2465/18) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt und die Stadtverwaltung beauftragt, eine entsprechende Vergaberichtlinie zu entwickeln. Diese wurde nun am 11.11.2020 beschlossen. Eine Konzeptvergabe bedeutet verkürzt gesagt, dass die Stadt ihre eigenen Immobilien oder Baugrundstücke nicht in erster Linie an den Höchstbietenden vergeben darf, sondern vielmehr ein innovatives, soziales Konzept über die Vergabe entscheiden sollte. Dabei sind auch wichtige Nachhaltigkeitsaspekte  bedacht, wie bspw. das Bauen mit ökologischen Baustoffen, das Energiekonzept oder ein von uns immer wieder eingefordertes alternatives Mobilitätskonzept (damit wird der autozentrierte Blick in der  Stadtentwicklung aufgeweicht). Ein gutes Konzept steht nun auf Augenhöhe mit dem Höchstgebot. So können auch alternative Wohnprojekte, Mehrgenerationenwohnformen und viele andere zum Zuge kommen. Ziel der Konzeptvergabe ist eine sozial gerechte Vergabe der städtischen Immobilien und Grundstücke und damit auch die Aussicht auf kreative und sozial heterogene Wohnformen, die ein Stück weit der schleichenden Segregation entgegenwirken können. Als Stadt gewinnen wir künftig dadurch lebendige, bunte und sozial gerechte Wohnprojekte. Künftig werden wir die Auswirkungen beobachten müssen und ggf. nachsteuern, wo es nötig wird (die Bewertungsmatrix wird hier das Schlüsselwort sein).     

Gleichzeitig beschloss der Stadtrat auch die sog. Eigenheimrichtlinie. Mit dieser werden die künftigen Eigenheimbesitzer adressiert, die ein Grundstück für ein Einfamilienhaus erwerben möchten. Dabei soll in erster Linie per Erbbaurecht statt Verkauf veräußert werden. Zudem sind für bestimmte soziale Lagen der Interessenten (bspw. die Anzahl kleiner/schulpflichtiger Kinder, Mehrgenerationenwohnen und Pflege Angehöriger unter einem Dach u.ä.) spürbare Rabatte vorgesehen. Damit wird es deutlich mehr Menschen als bisher möglich werden, eigenes Wohneigentum in Erfurt zu erwerben.