Grüne Fraktion: AfD startet mit ihrer Anti-Islam-Kampagne einen Frontalangriff auf das Grundgesetz

Der geplante Bau einer Moschee in Erfurt hat zu intensiven Diskussionen in und auch außerhalb Erfurts geführt. Vor dem Hintergrund einer populärwissenschaftlichen AfD-Veröffentlichung zum Thema Islam und zu den aktuellen Aktivitäten dieser Partei äußert sich die gesamte Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Erfurter Stadtrat:

“Die Debatte um die geplante Moschee im Gewerbegebiet zwischen Erfurt und Marbach nimmt unserer Ansicht nach zunehmend unfaire, unsachliche und emotional völlig überzogene Züge an. Als Marbacherin kommt unsere Stadträtin Astrid Rothe Beinlich zunehmend auch mit Menschen ins Gespräch, die sich von der medial inszenierten und gefühlten Ablehnung nicht vertreten fühlen. Natürlich sehen auch wir die Ablehnung in großen Teilen der Bevölkerung. Darum hatte die Ahmadiyya-Gemeinde zum Bürgerdialog in Marbach eingeladen und sich den Fragen der Bevölkerung gestellt.

Der AfD geht es allerdings nicht um den Dialog, sondern um die Diffamierung “des Islam“. Mit der Veröffentlichung eines eigenen Büchleins mit angeblichen Fakten und Argumenten über “den Islam” und dem angekündigten Bürgerbegehren gegen die Moschee will die AfD unsere Gesellschaft spalten und alle Muslime kollektiv und präventiv unter General-verdacht stellen. Diese Vorgehensweise löst keine einzige Differenz, sondern stellt sie auf Dauer. Natürlich ist nicht alles gut innerhalb der islamischen Welt (genauso wie in jeder anderen Religion) – aber alles pauschal schlecht zu reden, macht tatsächlich alles für alle schlechter. Auch innerhalb unserer Gesellschaft ist noch lange nicht alles gut – auch dar-über ließe sich vortrefflich diskutieren. Wir müssen Wege des friedvollen und respektvollen Zusammenlebens finden – das ist klug, menschlich und zivilisiert. Und diese Wege liegen innerhalb, und nicht außerhalb des Grundgesetzes!

Wir können nicht das Grundgesetz dadurch schützen, indem wir damit beginnen, es abzuschaffen. Nichts anderes führt die AfD im Schilde, wenn sie einer religiösen Gemeinde, welche in Deutschland zudem als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Kirchen gleichgestellt ist, ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit versagen will. Zur Religionsfreiheit gehören auch die entsprechenden Gotteshäuser, zu einem Rechtsstaat existentiell der Minderheitenschutz.
Grundrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen ist das Wesensmerkmal einer freien und offenen Gesellschaft. Darum sind Grundrechte nicht verhandelbar. Ein Bürgerbegehren läuft hier darum ins Leere. Damit betreibt die AfD einen Frontalangriff auf unser Grundgesetz – gut versteckt im Windschatten einer mutwillig aufgeheizten Moschee-Debatte.

Wir sollten uns ehrlich die Fragen stellen, welche Einbußen eine Moschee im Gewerbegebiet vor Marbach denn überhaupt für uns hätte. Welche Einschränkungen haben wir dadurch überhaupt zu erwarten? Welche Bereicherung könnten wir erfahren?
Wollen wir wirklich anfangen, wesentliche Grundrechte einer Minderheit zu verweigern? Welche Minderheit wäre dann morgen und übermorgen an der Reihe? Unsere eigene Geschichte mahnt uns dringend davon Abstand zu nehmen, wie sie uns zugleich zu einer Haltung der Menschlichkeit auffordert.
Vor diesem Hintergrund zollen wir dem aktuellen, offenen Brief einiger CDU-Politikerinnen und CDU-Politiker gegen die AfD-Kampagne höchsten Respekt,” betont die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Erfurter Stadtrat abschließend.

V.i.S.d.P.: Martin Kosny (0361 655 2030)

Kommentar verfassen

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Verwandte Artikel